Uwe Schüler, Landesgruppenreferent
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
in der vergangenen Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beschlossen. Kernstück des Gesetzes ist die Regulierung der Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Mit den jetzt beschlossenen Regelungen setzen wir deutliche Anreize für eine Begrenzung der Trassenpreise. So müssen die Trassenentgelte zukünftig durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Damit schaffen wir weitere Voraussetzungen, damit die Länder auch künftig einen attraktiven Personenverkehr anbieten können. Damit verbunden ist zugleich die Forderung an das Land Brandenburg, sich künftig mit eigenen finanziellen Mitteln am Schienenpersonennahverkehr zu beteiligen. Bisher erfolgt die Finanzierung ausschließlich über die Regionalisierungsmittel des Bundes. Auch hier hat sich der Bund erneut großzügig gezeigt. Die ab kommenden Jahr für die Länder zur Verfügung stehenden Mittel sind nochmals um 200 Mio. Euro auf nun 8,2 Milliarden Euro erhöht worden. Die zusätzlichen Mittel fließen vorrangig in die ostdeutschen Bundesländer, um die negativen Effekte des zwischen den Ländern neu vereinbarten sogenannten „Kieler Schlüssels“ auszugleichen. Die mit ausdrücklicher Zustimmung der ostdeutschen Ministerpräsidenten vereinbarte Neuaufteilung der Regionalisierungsmittel sah für die ostdeutschen Länder anteilmäßig weniger Mittel für den Schienenpersonennahverkehr als für die Westlichen vor.
Ihr
Michael Stübgenb, MdB
Landesgruppenvorsitzender
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