CDU Kreisverband Elbe-Elster

BERLIN INTERN DER INFOBRIEF

- Eckpunkte des Bundeshaushaltes 2018
- Ergebnisse der Steuerschätzung
- Ergebnisse der Fraktionsklausur von CDU/CSU und SPD
- Kommunen können sich für EU-WLAN-Förderung bewerben


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
 
in der kommenden Woche werden wir den 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2018 sowie die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2019 und den Finanzplan bis zum Jahr 2022 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag behandeln. Die 2. und 3. Lesung wird dann in der Sitzungswoche vom 02. bis 05. Juli 2018 stattfinden.
Die Finanzplanung bis zum Jahr 2022 sieht vor, dass der Bundeshaushalt weiterhin ohne neue Schulden auskommt. Damit wird die solide Haushaltsführung der letzten Legislaturperiode fortgesetzt. Mit dem den Koalitionsverhandlungen zugrundegelegten haushaltspolitischen Spielraum in Höhe von rund 46 Mrd. Euro werden zahlreiche im Koalitionsvertrag verankerte Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem steigende Investitionen, Maßnahmen zur Förderung von Familien, den Bau neuer Sozialwohnungen, die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie höhere Ausgaben für Bildung und Forschung. Darüber hinaus ergeben sich weitere finanzielle Spielräume aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung, die wir Ihnen unter Punkt 3 zusammengestellt haben.

Ihr
 
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender