Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
am vergangenen Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien geurteilt und mit dem Urteil in einem der bedeutendsten Forschungsfelder eine Klarstellung vollzogen und festgestellt, dass die neuen Züchtungstechnologien (NZT) grundsätzlich unter das EU-Gentechnikrecht fallen bzw. den entsprechenden Vorgaben unterliegen.
Jetzt müssen wir das Urteil sorgfältig auswerten und uns auf europäischer Ebene darauf verständigen, wie wir künftig mit den neuen Züchtungstechnologien umgehen wollen. Fest steht, dass wir uns dem Innovationspotenzial der neuen Züchtungstechnologien nicht vollständig verschließen dürfen, denn diese können zur Bewältigung von vielen globalen Herausforderungen maßgeblich beitragen, zum Beispiel um Pflanzen widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse wie die anhaltende Trockenheit zu machen oder Ernteerträge zu steigern.
Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender