Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Danach werden die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht, was insbesondere in Brandenburg zu Entlastungen bei den Strompreisen führen wird.
Der Umsetzungsprozess beginnt ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten. Grundlage für die Verordnung ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz, dass wir noch in der letzten Legislaturperiode beschlossen hatten. Blicken wir zurück: nachdem der damalige SPD-Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel wegen der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen die ursprünglich im Referentenentwurf zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz vorgesehene Regelung zur bundesweiten Angleichung der Netzentgelte einfach herausgenommen hatte, ist es auf Druck nserer Unionsfraktion und einem eng abgestimmten Handeln aller ostdeutschen CDUAbgeordneten gelungen, die jetzt mit der Verordnung umgesetzte Lösung zu finden.
Ihr
Michael Stübgen, MdB
Landesgruppenvorsitzender